Trier – Grabdenkmal des Erzbischofs Johann III. von Metzenhausen
Das Grabdenkmal des Trierer Erzbischofs Johann III. von Metzenhausen gehört zu den bedeutenden Renaissancegrabmälern im Trierer Dom.
Es entstand kurz nach seinem Tod im Jahr 1540 und wurde um 1542 vollendet. Anders als ältere Trierer Grabdenkmäler orientiert sich die Anlage deutlich an Formen der italienischen Renaissance. Die monumentale Architektur, die große mittlere Ädikula, die seitlichen Nischen und das reiche Figurenprogramm verleihen dem Denkmal eine außergewöhnlich repräsentative Wirkung.
Johann III. von Metzenhausen
Johann III. von Metzenhausen war Erzbischof und Kurfürst von Trier und starb im Jahr 1540.
Sein Grabdenkmal wurde bereits wenige Jahre nach seinem Tod errichtet und gehört damit zu den frühen großformatigen Renaissancegrabmälern im Trierer Dom.
Im Mittelpunkt steht die monumentale Figur des Erzbischofs selbst. Johann von Metzenhausen erscheint frontal, in liturgischer Kleidung, mit Mitra und Bischofsstab.
Die Darstellung besitzt dabei einen ausgesprochen repräsentativen Charakter. Der Verstorbene erscheint nicht als liegende Totenfigur, sondern als aufrecht stehender Kirchenfürst.
Ein Renaissancegrabmal mit italienischen Vorbildern
Die Gestaltung des Grabdenkmals unterscheidet sich deutlich von älteren mittelalterlichen Monumenten im Trierer Dom.
Seine Architektur folgt dem Formenvokabular der Renaissance. Besonders auffällig ist die große mittlere Ädikula, die von Pilastern und kleineren Seitennischen begleitet wird.
Die kunsthistorische Literatur sieht hierin deutliche Anklänge an italienische Renaissancegrabmäler.
Als Vergleich wird unter anderem das berühmte Grabmal Vendramin in der Kirche Santi Giovanni e Paolo in Venedig herangezogen.
Damit zeigt sich, wie stark sich die Kunst des Trierer Doms im frühen 16. Jahrhundert europäischen Renaissanceformen öffnete.
Die zentrale Bischofsfigur
Johann III. von Metzenhausen steht im Zentrum des gesamten Denkmals.
Die Figur ist streng frontal ausgerichtet und wird von einer tiefen Nische mit muschelartigem Abschluss eingefasst.
Mit Mitra, Stab und liturgischer Kleidung erscheint er eindeutig als Erzbischof und kirchlicher Würdenträger.
Die monumentale Präsenz der Figur unterstreicht seinen Rang und macht ihn zum visuellen Mittelpunkt der gesamten Anlage.
Christus als Schmerzensmann
Den oberen Abschluss des Grabdenkmals bildet die Darstellung Christi als Schmerzensmann.
Christus erscheint erhöht über dem gesamten Monument und verweist unmittelbar auf Leiden, Tod und Erlösung.
Gerade an einem Grabdenkmal ist dieses Motiv von besonderer Bedeutung: Der Tod des Verstorbenen wird mit dem Leiden Christi verbunden und zugleich in die Hoffnung auf Erlösung eingeordnet.
Maria, Johannes und weitere Heiligenfiguren
Das Grabdenkmal besitzt ein vielschichtiges Figurenprogramm, das sich über mehrere Ebenen verteilt.
Ganz oben erscheint Christus als Schmerzensmann. Ihm sind Maria und Johannes zugeordnet, die sich in fürbittender Haltung dem Erlöser zuwenden. Diese Dreiergruppe greift die traditionelle Bildform der Kreuzigungsassistenz auf und stellt Leiden, Fürbitte und Erlösung in den Mittelpunkt.
Direkt neben der monumentalen Figur Johann III. von Metzenhausens stehen in den seitlichen Nischen die beiden Apostel Petrus und Paulus. Petrus ist an seinem Schlüssel zu erkennen, Paulus an seinem Schwert. Beide flankieren den Erzbischof und verleihen dem Monument zusätzlich eine apostolische und kirchliche Dimension.
Weiter außen stehen zudem die beiden Soldatenheiligen Quintinus und Georg, die das Figurenensemble erweitern.
Damit umgibt das Grabdenkmal den Erzbischof mit mehreren Gruppen heiliger Fürsprecher und Schutzfiguren und verbindet seine persönliche Memoria mit einem umfassenden christlichen Heilsprogramm.
Das Wappen des Erzbischofs
Im oberen Bereich des Grabdenkmals befindet sich das große Wappen Johann III. von Metzenhausens.
Es ist von reichem ornamentalen Schmuck umgeben und nimmt eine zentrale Position innerhalb des architektonischen Abschlusses ein.
Das Wappen verweist auf Herkunft, Rang und Amt des Verstorbenen und ergänzt damit die monumentale Bischofsfigur um ein weiteres Zeichen seiner Identität und Stellung.
Künstler und Werkstatt
Die Frage nach dem ausführenden Bildhauer ist nicht vollständig geklärt.
In der kunsthistorischen Literatur werden der Trierer Bildhauer Hieronymus und sein Sohn Hans von Trier mit dem Grabdenkmal in Verbindung gebracht.
Eine eindeutige Zuschreibung ist jedoch schwierig.
Gerade bei einem so komplexen Monument ist davon auszugehen, dass mehrere Hände an Architektur, Figuren und Ornamenten beteiligt gewesen sein könnten.
Veränderungen und Restaurierungen
Das Grabdenkmal blieb im Laufe der Jahrhunderte nicht unverändert.
Bereits unter Bischof Joseph von Hommer wurde es restauriert. Dabei erneuerte man unter anderem die Inschrift und nahm Ergänzungen an beschädigten Teilen vor.
Eine weitere Restaurierung erfolgte 1896 durch G. Sobry.
Zu diesem Zeitpunkt waren bereits Schäden und Verstümmelungen im figürlichen Bestand vorhanden.
Wegen Feuchtigkeitsschäden mussten Teile der Sockelzone erneuert werden. Auch einzelne Köpfe wurden ergänzt beziehungsweise erneuert.
Das heute sichtbare Eisengitter vor dem Grabdenkmal entstand ebenfalls im Zusammenhang mit dieser Restaurierung.
Später wurde das Monument erneut durch die Polnischen Staatswerkstätten restauriert.
Ein bedeutendes Renaissancegrabmal im Trierer Dom
Das Grabdenkmal Johann III. von Metzenhausens gehört zu den wichtigsten Zeugnissen der Renaissancekunst im Trierer Dom.
Seine Architektur zeigt deutlich den Einfluss italienischer Renaissanceformen, während das Figurenprogramm weiterhin stark von christlicher Symbolik geprägt ist.
Christus als Schmerzensmann, Maria und Johannes, weitere Heilige, das Wappen und die monumentale Figur des Erzbischofs verbinden sich zu einem umfassenden Gedächtnisbild.
Damit steht das Monument an einem wichtigen Übergang zwischen spätmittelalterlicher Grabtradition und der neuen Formensprache der Renaissance.
Quellenangaben
Franz J. Ronig, Beitrag in: Der Trierer Dom, Jahrbuch des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz 1978/79, S. 253–254.
Fotografie und Bildausschnitte: Wolfgang Welter – verwendet mit freundlicher Genehmigung.
