Gesamtansicht des Grabaltars
Der heutige Grabaltar des Erzbischofs Johann von Schönenburg im Trierer Dom. Das Monument wurde 1728 aus Teilen des ursprünglichen Grabdenkmals und eines älteren Altars neu zusammengesetzt.

Trier – Grabaltar des Erzbischofs Johann von Schönenberg

Der sogenannte Schönenberg-Altar im Trierer Dom gehört zu den außergewöhnlichsten Grabdenkmälern der Kathedrale. Er erinnert an den Trierer Erzbischof und Kurfürsten Johann von Schönenburg, der 1599 starb.

Sein heutiges Erscheinungsbild täuscht jedoch über eine komplizierte Geschichte hinweg: Ursprünglich bestanden Grabdenkmal und Altar als zwei getrennte Werke. Erst im Jahr 1728 wurden erhaltene Teile beider Anlagen durch den Bildhauer Joseph Walter zu dem heutigen monumentalen Grabaltar zusammengefügt.

Ein großer Teil der ursprünglichen Renaissanceanlage ging dabei oder bereits zuvor verloren. Dennoch haben sich bedeutende Werke aus dem Umfeld des Trierer Bildhauers Hans Ruprecht Hoffmann bis heute erhalten.

Johann von Schönenberg und sein geplanter Begräbnisplatz

Johann von Schönenburg hatte den Ort seines späteren Grabes bereits etwa zehn Jahre vor seinem Tod bestimmt.

Dabei spielte vermutlich der bereits bestehende Johannes-Evangelista-Altar eine wichtige Rolle. Dieser Altar lässt sich im Trierer Dom bereits im frühen 14. Jahrhundert nachweisen und dürfte sich ungefähr an der Stelle des heutigen Grabaltars im nördlichen Seitenschiff befunden haben.

1598 verhandelte der Erzbischof mit dem Domkapitel über den Platz und die Einkünfte des Johannesaltars und stiftete dort eine Messe.

Die Wahl seines späteren Grabplatzes dürfte daher bewusst mit dem Patrozinium des Evangelisten Johannes verbunden gewesen sein.

Johann von Schönenburg starb 1599.

Sein Grabdenkmal wurde jedoch erst 1602, also drei Jahre nach seinem Tod, vollständig aufgestellt.

Ein verlorenes monumentales Grabensemble

Das ursprüngliche Grabdenkmal Johann von Schönenbergs unterschied sich erheblich von der heutigen Anlage.

Historische Beschreibungen ermöglichen zumindest eine ungefähre Rekonstruktion.

Das Grabmal bestand aus mehreren übereinander angeordneten, von Säulen getragenen Ebenen.

Im unteren Bereich befand sich ein sogenannter Gisant – eine Darstellung des verstorbenen Erzbischofs als liegende Totenfigur. Diese Figur war von sitzenden Wächtern beziehungsweise Trauerfiguren begleitet.

Darüber befand sich ein Priant, also eine Darstellung des Erzbischofs als kniender und betender Lebender.

Der Erzbischof kniete seinem ebenfalls dargestellten Schutzpatron gegenüber vor einem Kruzifix.

Den oberen Abschluss bildete eine Darstellung der gekrönten Gottesmutter, die von den vier Kardinaltugenden begleitet wurde.

Zwischen dem Grabdenkmal und einem Durchgang befand sich der eigentliche Altar. Sein Hauptbild zeigte die Auferstehung Christi.

Damit bildeten Grabdenkmal, Gebetsdarstellung und Altar ursprünglich ein zusammenhängendes theologisches Programm von Tod, Gebet und Auferstehung.

Hans Ruprecht Hoffmann und das ursprüngliche Monument

Die ursprüngliche Renaissanceanlage wird mit dem bedeutenden Trierer Bildhauer Hans Ruprecht Hoffmann verbunden, der im Trierer Dom zahlreiche Arbeiten hinterließ.

Von seinem ursprünglichen Grabdenkmal haben sich trotz der späteren Veränderungen mehrere Bestandteile erhalten.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Porträtfigur Johann von Schönenbergs,
  • das Relief des Jüngsten Gerichts,
  • die Figur der heiligen Agnes,
  • vier Säulen mit ihren Kapitellen,
  • Teile der ursprünglichen Nischenarchitektur,
  • eine Wappenscheibe,
  • sowie Figuren von Glaube, Hoffnung und Liebe.

Die ursprüngliche Anlage gehörte damit zu den bedeutenden manieristischen Grabmonumenten ihrer Zeit.

Der Umbau von 1728

Nach dem Dombrand von 1717 wurde die ursprüngliche Anlage abgebrochen.

Ob der Brand selbst das Grabdenkmal schwer beschädigt hatte, lässt sich nicht eindeutig feststellen.

Im Jahr 1728 erhielt das Monument seine heutige Grundgestalt.

Der Bildhauer Joseph Walter verband erhaltene Teile des Grabdenkmals und des Altars zu einem einzigen neuen Monument.

Die architektonische Gesamtkomposition des heutigen Grabaltars stammt daher im Wesentlichen aus dem frühen 18. Jahrhundert, während zahlreiche Figuren und Reliefs wesentlich älter sind.

Der Grabaltar ist damit ein ungewöhnliches Beispiel für die Weiterverwendung älterer Kunstwerke in einer späteren barocken Neukomposition.

Für das sogenannte „Schönenberg-Mausoleum“ werden in den Unterlagen von 1728 außerdem zwei neue Engel erwähnt. Dabei dürfte es sich um die noch heute vorhandenen Putten handeln.

Christus am Kreuz und die betenden Figuren

Im oberen Bereich des heutigen Grabaltars steht das Kruzifix im Mittelpunkt.

Seitlich knien zwei monumentale Figuren.

Eine davon stellt Johann von Schönenberg selbst als betenden Erzbischof dar. Diese Porträtfigur gehört noch zum ursprünglichen Renaissancegrabmal Hans Ruprecht Hoffmanns.

Ihr gegenüber befindet sich eine weitere kniende Figur aus dem religiösen Bildprogramm des ehemaligen Ensembles.

Zwischen den Figuren erhebt sich Christus am Kreuz innerhalb einer von Säulen eingefassten Nische.

Das heute sichtbare Kruzifix ist allerdings barock und gehört damit nicht zur ursprünglichen Anlage Hoffmanns.

Gerade dieser Bereich zeigt besonders deutlich, wie Renaissancebestand und spätere Ergänzungen zu einem neuen Ensemble zusammengefügt wurden.

Das Jüngste Gericht

Zu den wichtigsten erhaltenen Teilen des ursprünglichen Grabdenkmals gehört das Relief des Jüngsten Gerichts.

Christus erscheint im oberen Bereich als Weltenrichter. Um ihn gruppieren sich himmlische Figuren, während darunter die Auferstehung der Toten und die Trennung der Erlösten von den Verdammten dargestellt wird.

Auf einer Seite führt der Weg zur Erlösung, während auf der anderen Seite eine drastische Höllendarstellung erscheint.

Für ein Grabdenkmal besitzt dieses Thema eine unmittelbare Bedeutung: Der Tod des Erzbischofs wird in den größeren Zusammenhang von Auferstehung, Gericht und Hoffnung auf das ewige Leben gestellt.

Das Relief des Jüngsten Gerichts gehört zu den erhaltenen Bestandteilen des ursprünglichen Renaissancegrabmals Johann von Schönenburgs. Darunter befindet sich die lateinische Gedenkinschrift für den Erzbischof.
Das Relief des Jüngsten Gerichts gehört zu den erhaltenen Bestandteilen des ursprünglichen Renaissancegrabmals Johann von Schönenburgs. Darunter befindet sich die lateinische Gedenkinschrift für den Erzbischof.

Die Inschrift für Johann von Schönenberg

Unterhalb der Reliefs befindet sich eine auffällige dunkle Tafel mit vergoldeter lateinischer Inschrift.

Sie erinnert an Johann von Schönenberg nicht nur als Erzbischof von Trier, sondern hebt zugleich die Eigenschaften hervor, mit denen sein Nachfolger sein Andenken bewahren wollte.

Lateinische Inschrift

IOANNI A SCHOENENBERG,
ARCHIEPISCOPO TREVIRENSI, ELECTORI, FIDEI, PACIS ET PUBLICAE
REI STUDIOSISSIMO PRINCIPI, SACRARUM AEDIUM CULTORI ET
AUCTORI MAXIMO, COLLEGII SOCIETATIS IESU IN CONFLUENTIBUS
FUNDATORI, EVOCATO EX MORTALIBUS AD IMMORTALES KALENDIS
IUNII, AN. SAL. MDXCIX, REGIMINIS DECIMO OCTAVO, AETATIS SEPTUA-
GESIMO QUARTO. HOC MONUMENTUM NOTAE VIRTUTIS IAM FERE
PERFECTUM PONEBAT LOTHARIUS ANTECESSORI SUCCESSOR.

Deutsche Übersetzung

Johann von Schönenberg,
Erzbischof von Trier und Kurfürst, einem Fürsten, der sich mit größtem Eifer dem Glauben, dem Frieden und dem Gemeinwesen widmete, einem Förderer und großen Mehrer der Gotteshäuser sowie Gründer des Kollegs der Gesellschaft Jesu in Koblenz.

Nachdem er am 1. Juni im Jahre des Heils 1599, im achtzehnten Jahr seiner Regierung und im vierundsiebzigsten Lebensjahr, aus der Gemeinschaft der Sterblichen zu den Unsterblichen gerufen worden war, ließ Lothar, sein Nachfolger, seinem Vorgänger dieses bereits nahezu vollendete Denkmal seiner bekannten Tugend errichten.

Die Inschrift ist damit selbst ein wichtiges historisches Zeugnis.

Sie nennt nicht nur Tod und Lebensalter Johann von Schönenbergs, sondern charakterisiert ihn ausdrücklich als Förderer von Glaube, Frieden, öffentlichem Wohl und Kirchenbau.

Besonders erwähnt wird außerdem seine Rolle als Gründer des Jesuitenkollegs in Koblenz.

Mit „Lothar“ ist sein Nachfolger auf dem Trierer Erzstuhl gemeint, der die Fertigstellung des Grabdenkmals veranlasste.

Veränderungen während der französischen Zeit

Auch der 1728 geschaffene Grabaltar blieb nicht vollständig erhalten.
Während der Besetzung des Trierer Doms durch französische Revolutionstruppen gingen weitere Bestandteile verloren beziehungsweise wurden entfernt.
Historische Darstellungen überliefern unter anderem zusätzliche sitzende Trauerfiguren und Wappenhalter, die heute nicht mehr vorhanden sind.
Dadurch verlor das Monument erneut einen Teil seines ursprünglichen Figurenprogramms.

Umbauten um 1900

Eine weitere wichtige Veränderung erfolgte bei einer Restaurierung um 1900.

Damals wurden zwei noch von Hans Ruprecht Hoffmann stammende Reliefs aus der Paradiesgeschichte entfernt.

Diese zeigten die Erschaffung Evas und den Sündenfall.

An ihre Stelle setzte man neue Alabasterreliefs mit der Grablegung Christi und der Auferstehung Christi.

Dadurch veränderte sich das ikonographische Programm des Grabaltars erneut.

Die im Monument vorhandenen älteren Inschriften verloren dabei teilweise ihren ursprünglichen Bezug zu den dargestellten Szenen.

Ein Monument aus mehreren Jahrhunderten

Der Grabaltar Johann von Schönenbergs ist deshalb besonders spannend, weil er nicht das Werk einer einzigen Epoche darstellt.

In ihm begegnen sich mehrere Zeitschichten:

die Renaissancekunst Hans Ruprecht Hoffmanns um 1600,
die barocke Neukomposition Joseph Walters von 1728,
spätere Verluste während der französischen Zeit
und Restaurierungsmaßnahmen des 19. und 20. Jahrhunderts.

Dadurch ist der heutige Grabaltar selbst zu einem Dokument der wechselvollen Geschichte des Trierer Doms geworden.

Er zeigt nicht nur, wie ein bedeutender Erzbischof erinnert werden sollte, sondern auch, wie ältere Kunstwerke über Jahrhunderte hinweg verändert, neu interpretiert und weiterverwendet wurden.

Vom Grabdenkmal zum Grabaltar

Die Bezeichnung „Schönenberg-Altar“ kann dabei leicht missverstanden werden.

Der heute sichtbare Aufbau war ursprünglich weder als einheitlicher Altar noch als vollständig zusammenhängendes Grabdenkmal geschaffen worden.

Erst die Neuordnung von 1728 verband Bestandteile des ehemaligen Johannes-Evangelista-Altars und des Grabmonuments zu dem heutigen Grabaltar.

Gerade diese komplizierte Entstehungsgeschichte macht ihn zu einem der interessantesten Ausstattungsstücke des Trierer Doms.

Was heute wie ein einheitliches Monument erscheint, ist tatsächlich das Ergebnis von mehr als vier Jahrhunderten Kunst- und Restaurierungsgeschichte.

Quellenangaben

  • Franz J. Ronig, Beitrag in: Der Trierer Dom, Jahrbuch des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz 1978/79, S. 263–265.

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